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AGB (Geschäftskunden)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lubs GmbH

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Lubs GmbH | Stockholmring 25 | 23560 Lübeck mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunden“). Hierunter fallen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung bzw. das Rechtsgeschäft an ihn vorbehaltlos ausführen.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(6) Eine einseitige Änderung der AGB im Rahmen laufender Vertrags- und Dauerschuldverhältnisse durch uns ist nur möglich bei Änderungen von, diesen AGB betreffenden, gesetzlichen Regelungen sowie bei Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sowie aus uns selbst betreffende gesellschaftsrechtlichen Rechtsakten (z.B. einer Umfirmierung) und welche den Kunden nicht unzumutbar belasten. Gleiches gilt für rein redaktionelle Änderungen, beispielsweise bei Namens- oder Adressänderungen, grammatikalischen Korrekturen oder Korrekturen der Rechtschreibung oder der Änderung eines Internetlinks. Eine Belastung für den Kunden ist dann nicht mehr zumutbar, wenn hierdurch geschützte Interessen des Kunden tangiert werden oder der Kunde bei der Ausübung von Rechten eingeschränkt werden würde oder die Rechte des Kunden gemäß dieser AGB sich einschränken würden. Bei einer einseitigen Änderung der AGB werden wir den Kunden hierüber mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden dieser Änderungen informieren.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Unsere Angebote sind so lange freibleibend und unverbindlich, bis der Kunde eine Annahmeerklärung oder eine Versandbestätigung von uns erhält.

(2) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung), auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Unsere Angebote stehen immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, das heißt, dass von unserer Seite nur dann eine Lieferung geschuldet wird, wenn die angefragte Ware in ausreichender Menge verfügbar ist. Für den Fall einer Nichtverfügbarkeit können wir die Bestellung nicht annehmen und werden den Kunden entsprechend informieren.

(4) Die Bestellung von Ware durch den Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach seinem Zugang bei uns, anzunehmen.

 

3. LIEFERFRIST UND LIEFERVERZUG

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ist die Leistung, aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände nicht in dem Umfang möglich, die bei Auftragsannahme bestätigt wurde, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich rückerstatten.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(4) Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

 

4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME, ANNAHMEVERZUG, RÜCKSENDUNGEN

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an eine andere, von dem Kunden zu nennende Lieferadresse versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass ihn die Lieferungen an die genannte Lieferadresse erreichen können.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir u.a. berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

(4) Rücksendungen von Fertigwaren können ausschließlich in Abstimmung mit der Lubs GmbH erfolgen und bedürfen einer Bestätigung (per E-Mail) seitens der Lubs GmbH. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Eine Rücknahme ist grundsätzlich nur in kompletten, nicht geöffneten Original-verpackungen möglich. Bei unaufgeforderten oder beschädigten Retouren behält sich die Lubs GmbH die Vernichtung der Ware ohne Gutschrift vor. Folgende Dokumente müssen der Rücksendung beiliegen: Lieferschein mit Auftragsnummer.

 

5. PREISE, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Für eine direkte Belieferung ist ein Mindestumsatz mit Artikeln der Lubs GmbH von 7.500 EUR netto pro Jahr erforderlich.

(3) Es gelten nachfolgende Mindestbestellwerte pro Auftrag:

Innerhalb DE und AT: Der Mindestbestellwert beträgt 500 EUR netto. Für Bestellungen von Saisonartikeln (zum Beispiel Osterware, Weihnachtsware) beträgt der Mindestbestellwert 2.000 EUR netto.

Außerhalb DE und AT, jedoch innerhalb EU: Der Mindestbestellwert beträgt 800 EUR netto. Für Bestellungen von Saisonartikeln (zum Beispiel Osterware, Weihnachtsware) beträgt der Mindestbestellwert 2.000 EUR netto.

Alle anderen Länder: Der Mindestbestellwert beträgt 1.000 EUR netto. Für Bestellungen von Saisonartikeln (zum Beispiel Osterware, Weihnachtsware) beträgt der Mindestbestellwert 3.000 EUR netto.

(4) Die Fracht- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen.

(6) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Annahmeerklärung. Bestellungen außerhalb Deutschlands werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse ausgeführt.

(7) Der Abzug von Skonto und eventuellen anderen Abzügen ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(8) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch uns bedarf. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(9) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. §7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(10) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(11) Wenn uns, auch in der laufenden Geschäftsbeziehung, Umstände gleich welcher Art bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware behalten wir uns das Eigentum hieran vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor deren vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir u.a. berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz (a) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

7. MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten zunächst die Vereinbarungen im Vertrag, nachrangig unsere Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 BGB).

(4) Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde Falsch- und Minderlieferungen) innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von dem Kunden die, aus einem ersichtlich unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

(9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung von dem Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(10) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 8.

 

8. SONSTIGE HAFTUNG

(1) Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen.

 

9 VERSCHWIEGENHEIT

(1) Die Parteien haben die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und dürfen diese ohne Einwilligung der anderen Partei weder für andere als nach diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwerten noch Dritten mitteilen. Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind nicht die mit den Parteien verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG.

(2) Zu diesem Zweck verpflichten sich die Parteien, ihren Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Beratern, Hilfspersonen sowie sonstige Dritten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen in Berührung kommen, vor Weitergabe der vertraulichen Informationen diese entsprechend diesen AGB zur Verschwiegenheit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits aufgrund Gesetzes oder anderweitiger Vereinbarungen in vergleichbarer Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, soweit die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder während der Zusammenarbeit der Parteien öffentlich bekannt werden, ohne dass die empfangende Partei, deren Mitarbeiter oder die Mitarbeiter verbundener Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG dies zu vertreten haben. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht ferner nicht, soweit eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Im Falle der Offenlegungspflicht einer Partei ist die andere Partei jedoch vor der Weitergabe von vertraulichen Informationen zu unterrichten.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Lübeck. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage an dem Ort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Gesetzesänderung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke.

 

Stand: 30.04.2025